Kite-Village in Hamata
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurfkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag a) Die Anmeldung zu einem Kitesurfkurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. b) Ein Rücktritt vom Vertrag (Buchung Kitesurfkurs, Materialmiete, Flughafentransfer, Wohnwagencamp) ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt, fallen 10 % Stornokosten an, ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt fallen 25 % an, ab dem 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt fallen 50 % an, ab dem 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt fallen 65 % an, ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt fallen 85 % an und ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen (No-Show) fallen 100 % Stornokosten an.c) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen: Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten.
5. Sorgfaltspflicht a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurfmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Desweiteren sollte das Material nicht länger als 15 Minuten am Strand liegen bleiben, da Wind und UV-Licht die Lebensdauer stark verkürzen. b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung a) Kite-Village haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials. b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Kitesurfmaterial wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen. d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an der Kitesurfausrüstung haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld, Kitematerial und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unsere Storageräume.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen a) Kite-Village als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Kitesurfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt. b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
8. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.